BIS ZU 25% FÖRDERMITTEL VOM STAAT FÜR KLIMAANLAGEN . . .
Welche Neuerungen beinhaltet die BEG EM?
Seit Januar 2021 sind Luft-Luft Wärmepumpen im Rahmen der BEG förderfähig. Davon profitieren Sie sowohl im Bereich der Nichtbewohngebäude als auch im Bereich der Wohngebäude.
Um Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien vor allem auch in Nichtwohngebäuden zu forcieren, hat das Wirtschaftsministerium die BEG beihilfefrei gestellt. Damit unterliegen Förderungen im gewerblichen Bereich nicht länger dem EU-Beihilferecht und der De-minimis Regelung. Davon profitieren vor allem große Unternehmen mit mehreren Unternehmensbeteiligungen, Einzelhändler und Filialisten.
Die BAFA hat im Juli 2021 die Förderung von Luft-Luft-Wärmepumpen vereinfacht. Das bringt Vorteile für Sie, denn nun gibt es eine wesentlich größere Auswahl an Kombinationsmöglichkeiten. Viele Innengeräte werden im Rahmen der BEG in Kombination mit Multi-Split Geräten gefördert – solange sie den technischen Mindestanforderungen der BEG EM entsprechen, das Außengerät mindestens einmal bei der BAFA gelistet ist und im Förderantragsformular ausgewählt werden kann.
Bei Wohngebäuden werden neben Luft-Wasser-Wärmepumpen seit Januar 2021 auch Luft-Luft-Wärmepumpen gefördert. Im Nichtwohnbereich umschließt das Förderprogramm Lüftungsgeräte und Klimaanlagen, Kaltwassersätze sowie ebenfalls Luft-Luft-Wärmepumpen. Wir bieten Ihnen in allen Produktbereichen förderfähige Systeme an.
Alle Einzelmaßnahmen können seit dem 1. Juli 2021 bei der KfW auch als Kredit mit Tilgungszuschuss beantragt werden. Diese zusätzliche Variante unterstützt Gebäudebesitzer dabei, in die energetische Sanierung ihrer Gebäude zu investieren.
Um den Antrag für nicht gelistete Multisplit, Sky Air Twin-, Tripple- und Doppel-Twin Kombinationen bei der BAFA stellen zu können, wurde das Antragsformular der BEG EM entsprechend erweitert. Dadurch bietet sich die Möglichkeit, beliebige Innengerätekombinationen zu fördern, unabhängig davon, ob exakt diese Kombination bei der BAFA gelistet ist oder nicht. Voraussetzung: Das Außengerät ist auf der Liste der förderfähigen Geräte mit einer beliebigen Kombination vorhanden. Für diese gelistete Kombination wird auch weiterhin ein Zertifikat benötigt. Ebenso müssen gleichwertig die technischen Mindestanforderungen erfüllt werden:
- Wärmepumpen ≤ 12 kW A++ bzw. SCOP ≥ 4,6
- Wärmepumpen > 12 kW ƞs,h ≥ 150%